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Compliance in der DLRG

Liebe Kameradinnen und Kameraden,

die Bundestagung 2017 in Hamburg hatte seinerzeit die Einrichtung eines Compliance-Systems angestoßen. In der zurückliegenden Legislatur entwickelte der dazu gegründete Arbeitskreis Compliance unter Leitung von Carsten Brust nun Compliance-Grundsätze. Auf der Bundestagung in Dresden wurden diese Grundsätze nun beschlossen und damit gelten sie künftig für die gesamte DLRG. Für alle Mitglieder sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sämtlicher Ebenen der DLRG ist dieses Wertesystem daher verplichtend. Gleichzeitig dienen sie als Empfehlung für alle Tochtergesellschaften.

Diese Verhaltensgrundsätze sind ein erster Aufschlag. Das Präsidium arbeitet derzeit auf Grundlage dieser Grundsätze eine Ausführung im Detail dazu aus. Zudem ist das Präsidium beauftragt, ein Meldesystem für mögliche Verstöße einzurichten. Dazu wird – nach Bestätigung durch den Präsidialrat – auf Bundesebene eine Ombudsperson benannt, an die Verstöße gegen die Compliance-Regeln gemeldet werden können. Die eingehenden Meldungen werden in eine neutrale Sprache überführt, also anonymisiert, um Rückschlüsse auf die Meldenden zu verhindern. Für Belange der Bundesebene wird dann der dort eingesetzte Bundesbeauftragte für Compliance die Fälle bearbeiten.

Was es mit den Compliance-Regeln auf sich hat, erfahrt ihr ab sofort in einem leicht verständlichen Erklärfilm auf unserem YouTube-Kanal DLRGTube:https://youtu.be/ghWtnuxdpq4.

Darüber hinaus findet ihr auf unserer Homepage die Compliance-Grundsätze als PDF-Dokument zum Herunterladen: dlrg.de/informieren/die-dlrg.

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