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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Emstek e.V. findest du hier .
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Erwachsene € 40,- / Jahr
Kinder und Jugendliche € 35,- / Jahr
Familien* € 80,- / Jahr
*) Die Familienmitgliedschaft ist ab mindestens drei Personen (2 Erwachsene + 1 Kind oder 1 Erwachsener + 2 Kinder) möglich. Die Familienmitgliedschaft umfasst nur Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Diese Kinder werden im Folgejahr der Volljährigkeit erwachsene Vereinsmitglieder und zahlen somit den Erwachsenenbeitrag. .
Link zur Beitragsordnung als PDF
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Zweck
§ 3 Beschlüsse
§ 4 Fälligkeit
§ 5 Beitragsklassen und Beiträge
Personenkreis | Definition | Jahresbeitrag |
---|---|---|
Erwachsene | Natürliche Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres. Im Jahr der Volljährigkeit wird bereits der Erwachsenenbeitrag berechnet. | EUR 40 |
Kinder und | Natürliche Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. | EUR 35 |
Familien | Die Personen müssen in einem Haushalt (Ehe oder eheähnlichen Gemeinschaft) leben. Mitglieder der Familie sind höchstens zwei Erwachsene und alle minderjährigen Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (2 Erwachsene + 1 Kind oder 1 Erwachsener + >1 Kind) | EUR 80 |
Juristische | Mitgliedschaft von juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Der festgelegte Beitrag ist ein Mindestbeitrag, höhere Beiträge können von dem Mitglied bestimmt werden. | EUR 100 |
Ehrenmitglieder | Personen denen diese Mitgliedschaft verliehen wurde. | EUR 0 |
Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich durch das Mitglied dem Vorstand mitzuteilen.
§ 6 Zahlungsmodalitäten
§ 7 Stimmrecht auf der Jahreshauptversammlung
§ 8 Sonderregelung
Eine Entrichtung des Beitrages in bar ist spätestens bis zum Beginn der Jahreshauptversammlung an den Schatzmeister möglich.
§ 9 Zuwendungsbestätigung
Jedes Mitglied kann für den geleisteten Mitgliedsbeitrag eine finanzamtsfähige Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) verlangen. Diese wird auf Antrag durch den Schatzmeister nach erfolgter Beitragszahlung ausgestellt.
§ 10 Sonderregelungen zu den Beiträgen
Wenn eine Person im Dezember eines Jahres seinen Beitritt erklärt wird das Mitglied erst zum 01.01.des Folgejahres aufgenommen. Die Beitragsverpflichtung beginnt mit der Aufnahme des Mitgliedes.
§ 11 Mahnverfahren
§ 12 Folgen der nicht fristgerechten Zahlung
Bei nicht fristgerechter Zahlung sind die rückständigen Mitglieder vom Training ausgeschlossen.
§ 13 Inkrafttreten
Die Beitragsordnung der DLRG-Ortsgruppe tritt mit Ausnahme des § 5 am 10. Februar 2023, der § 5 dieser Beitragsordnung tritt am 01.01.2024, in Kraft.
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