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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Emstek e.V. findest du hier .
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Erwachsene € 40,- / Jahr
Kinder und Jugendliche € 35,- / Jahr
Familien* € 80,- / Jahr
*) Die Familienmitgliedschaft ist ab mindestens drei Personen (2 Erwachsene + 1 Kind oder 1 Erwachsener + 2 Kinder) möglich. Die Familienmitgliedschaft umfasst nur Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Diese Kinder werden im Folgejahr der Volljährigkeit erwachsene Vereinsmitglieder und zahlen somit einen eigenen Erwachsenenbeitrag (unabhängig vom Familenbeitrag).
Link zur Beitragsordnung als PDF
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Zweck
§ 3 Beschlüsse
§ 4 Fälligkeit
§ 5 Beitragsklassen und Beiträge
Personenkreis | Definition | Jahresbeitrag |
|---|---|---|
Erwachsene | Natürliche Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres. Im Jahr der Volljährigkeit wird bereits der Erwachsenenbeitrag berechnet. | EUR 40 |
Kinder und | Natürliche Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. | EUR 35 |
Familien | Die Personen müssen in einem Haushalt (Ehe oder eheähnlichen Gemeinschaft) leben. Mitglieder der Familie sind höchstens zwei Erwachsene und alle minderjährigen Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (2 Erwachsene + 1 Kind oder 1 Erwachsener + >1 Kind) | EUR 80 |
Juristische | Mitgliedschaft von juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Der festgelegte Beitrag ist ein Mindestbeitrag, höhere Beiträge können von dem Mitglied bestimmt werden. | EUR 100 |
Ehrenmitglieder | Personen denen diese Mitgliedschaft verliehen wurde. | EUR 0 |
Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich durch das Mitglied dem Vorstand mitzuteilen.
§ 6 Zahlungsmodalitäten
§ 7 Stimmrecht auf der Jahreshauptversammlung
§ 8 Sonderregelung
Eine Entrichtung des Beitrages in bar ist spätestens bis zum Beginn der Jahreshauptversammlung an den Schatzmeister möglich.
§ 9 Zuwendungsbestätigung
Jedes Mitglied kann für den geleisteten Mitgliedsbeitrag eine finanzamtsfähige Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) verlangen. Diese wird auf Antrag durch den Schatzmeister nach erfolgter Beitragszahlung ausgestellt.
§ 10 Sonderregelungen zu den Beiträgen
Wenn eine Person im Dezember eines Jahres seinen Beitritt erklärt wird das Mitglied erst zum 01.01.des Folgejahres aufgenommen. Die Beitragsverpflichtung beginnt mit der Aufnahme des Mitgliedes.
§ 11 Mahnverfahren
§ 12 Folgen der nicht fristgerechten Zahlung
Bei nicht fristgerechter Zahlung sind die rückständigen Mitglieder vom Training ausgeschlossen.
§ 13 Inkrafttreten
Die Beitragsordnung der DLRG-Ortsgruppe tritt mit Ausnahme des § 5 am 10. Februar 2023, der § 5 dieser Beitragsordnung tritt am 01.01.2024, in Kraft.
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